Allgemeines

Die Mitgliedschaft in der Mommsen-Gesellschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei dem/der Ersten Vorsitzenden oder per Online-Anmeldeformular beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der/die Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand. Einen Antragsbogen finden Sie auf den Unterseiten zu den verschiedenen Formen der Mitgliedschaft.

Mitglieder können alle promovierten deutschsprachigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden, die auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Rezeptionsgeschichte) tätig sind, insbesondere die Dozentinnen und Dozenten der Altertumswissenschaft an den Universitäten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Akademien.

Promovierende der altertumswissenschaftlichen Fächer können eine Mitgliedschaft auf Zeit (Jungmitgliedschaft) erwerben. Diese Mitgliedschaft ist auf fünf Jahre befristet und einmalig verlängerbar. Während dieser Zeit besitzen die Promovierenden in der Mitgliederversammlung Rede- und Stimmrecht (aktives Wahlrecht). Promovierende zahlen einen ermäßigten Beitrag.

Mit der Fertigstellung des Promotionsvorhabens und dem Vorliegen einer Promotionsurkunde wird die Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds entfristet.

Alle Details zu den Mitgliedsbeiträgen inklusive Möglichkeit der Reduktion oder Befreiung finden Sie hier.