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Verband der deutschsprachigen Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiete des Griechisch-Römischen Altertums
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Pressemitteilung des Deutschen Archäologen Verbandes zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes

Antikenhandel im Wandel

Vor Novellierung: Deutscher Archäologen-Verband begrüßt Schutz archäologischer Objekte im neuen Kulturgutschutzgesetz

Vor der Abstimmung im Bundestag über die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes diskutierte der Deutsche Archäologen-Verband auf seiner Jahrestagung in Würzburg Herausforderungen und Perspektiven im Umgang mit Antikenhandel und Kulturerbe.

Am 26. Juni 2025 entscheidet der Bundestag über eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), das den Handel mit Kulturgütern künftig vereinfachen und transparenter gestalten soll. Der Deutsche Archäologen-Verband (DArV) begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass archäologische Kulturgüter weiterhin unter besondere Schutzbestimmungen fallen sollen. Im Vorfeld der parlamentarischen Entscheidung widmete sich die Jahrestagung des Verbands vom 20. bis 22. Juni in Würzburg unter dem Titel „Cultural Heritage – Eigentumsfragen – Best practice“ der aktuellen Debatte um den Antikenhandel und seine gesellschaftliche Verantwortung.

Angesichts nachlassenden Interesses unter den Erben früherer Sammlerinnen und Sammler und aufgrund der verstärkten öffentlichen Debatte über Rückgaben werden insbesondere Museen als Schnittstellen zwischen Forschung und Öffentlichkeit zuletzt immer wieder mit Angeboten konfrontiert, private Antikensammlungen zu übernehmen. Deren nicht selten ungeklärte oder problematische Provenienzen erschweren den Umgang mit solchen Angeboten: Sie auszustellen würde bedeuten, ihnen Legitimation zu verleihen, sie abzulehnen ginge mit dem Risiko des Verlusts dieser Stücke einher. Museen könnten allenfalls, so ein in Würzburg diskutierter Vorschlag, als „sicherer Hafen“ agieren und, entsprechende Kapazitäten vorausgesetzt, Objekte unklarer Herkunft vorübergehend verwahren bis rechtmäßige Eigentümer ermittelt und Rückgaben in die Wege geleitet werden können. Hierfür gilt es, Leitlinien zu entwickeln.

Gleichzeitig betont der DArV die Notwendigkeit noch früher anzusetzen: Raubgrabungen und illegale Ausfuhr von Kulturgut müssen effektiver verhindert werden. Dabei geht es nicht darum, den legalen Besitz oder Handel grundsätzlich zu kriminalisieren, sondern um eine konsequente Dokumentations- und Nachweispflicht für alle Beteiligten. Das Kulturgutschutzgesetz von 2016 hat hier bereits wichtige Impulse gesetzt. Die nun geplanten Änderungen sollen bürokratische Hürden abbauen und mehr Transparenz schaffen. Ausdrücklich begrüßt der DArV, dass archäologische Kulturgüter wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit von einer geplanten Lockerung der Sorgfaltspflichten, etwa zum Erwerb, zu Ein- und Ausfuhr, ausgenommen sind.

Die Änderungen sollen im Sommer 2025 in Kraft treten.

Der Deutsche Archäologen-Verband wurde 1970 in Bonn gegründet und vertritt heute etwa 1.150 Mitglieder aus allen archäologischen Disziplinen. Als disziplinenübergreifender Berufsverband setzt er sich für die beruflichen, wissenschaftlichen und sozialen Interessen von Archäologinnen und Archäologen in Deutschland ein. Während seiner Jahrestagung diskutiert er regelmäßig aktuelle Themen der archäologischen Wissenschaften, Museen und des Kulturerbes.

 

Kontakt:

Deutscher Archäologen-Verband e.V., www.darv.de

Vorsitz: Prof. Dr. Stefan Feuser, Universität Bonn, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 
 

 
 
    

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