Bereits am 6. Mai 2019 ging die neue Suchoberfläche der „Gnomon Bibliographischen Datenbank“ (GBD) unter https://gbd.digital online. Gut ein Jahr später ist nun die Migration der Datenbank abgeschlossen: Unter der neuen Adresse findet der Nutzer jetzt die seit April 2018 bereits im B3Kat, dem gemeinsamen Verbundkatalog des Bibliotheksverbundes Bayern und des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg, neu katalogisierten Titel und die vollständigen Altdaten der GBD.
Auch die Suchoberfläche hat inzwischen den Beta-Status verlassen. Die Benutzer der Datenbank werden nun von der alten Adresse http://gnomon-online.de auf die neue Adresse https://gbd.digital umgeleitet. Die alte Oberfläche wird noch für einen begrenzten Zeitraum unter http://legacy.gnomon-online.de erreichbar bleiben, jedoch nicht mehr mit neuen Daten versorgt werden.
Damit ist ein wichtiger Meilenstein für das im Rahmen des Fachinformationsdienstes Altertumswissenschaften – Propylaeum von der Deutschen Forschungsgemeinschaft seit 2016 geförderte Projekt erreicht worden: Dessen Ziel bestand in der Überführung der Datenbank in die Infrastruktur des Bayerischen Bibliotheksverbundes und im Aufbau einer neuen Suchoberfläche durch die Bayerischen Staatsbibliothek (BSB). Diese Suchoberfläche ermöglicht den tagesaktuellen Zugriff auf die erfassten Daten, die auch in PropylaeumSEARCH (https://www.propylaeum.de/de/suche), dem zentralen Rechercheportal des Fachinformationsdienstes Altertumswissenschaften, eingebunden sind. Dadurch kann für die Zukunft ein zuverlässiger Betrieb garantiert und die Erfassungseffizienz deutlich gesteigert werden.
Im Zuge der Überführung in die bibliothekarische Infrastruktur hat der Verlag C.H.Beck es als langjähriger Partner des Datenbankprojektes ermöglicht, dass zukünftig sämtliche Daten im Rahmen des gesamten Verbundkataloges als Open Data zur freien Nachnutzung zur Verfügung stehen (https://www.bib-bvb.de/web/b3kat/open-data). Damit können die Daten der GBD zukünftig Teil von Linked Open Data-Netzwerken und altertumswissenschaftlichen Forschungsplattformen werden. Auch zu diesem Zweck wird die Anreicherung der Datensätze mit Normdaten und Identifikatoren in der derzeitigen zweiten Förderphase bis 2021 weiter vorangetrieben, ebenso die Mehrsprachigkeit der Suchoberfläche.
Die GBD ist mit über 630.000 Einträgen eines der umfänglichsten Datenbanksysteme für Fachliteratur in den gesamten Altertumswissenschaften einschließlich der fachspezifischen Wissenschaftsgeschichte. Sie verzeichnet Monographien, Sammelbände mit den enthaltenen Beiträgen, Zeitschriftenaufsätze, Rezensionen und Fachlexika aus dem Zeitraum in allen einschlägigen Wissenschaftssprachen, die mit Hilfe eines umfänglichen, multilingualen Thesaurus (derzeit ca. 25.000 Schlagworte) detailliert recherchierbar sind. Die Erschließung von YouTube-Inhalten und Internetressourcen ist derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der Datenbank.
Konzipiert wurde die GBD Ende der 1980er Jahre von Prof. Dr. Jürgen Malitz (Eichstätt/Freiburg), der bis heute als Herausgeber der Datenbank fungiert, seit 2003 zusammen mit Prof. Dr. Gregor Weber (Augsburg). Unterstützt werden sie von Prof. Dr. Michael Rathmann (Eichstätt) und Dr. Andreas Hartmann (Augsburg).
Die Erschließungsarbeit wird getragen von den Lehrstühlen für Alte Geschichte in Augsburg und Eichstätt. Eine intensive Zusammenarbeit besteht seit längerem mit der Bayerischen Staatsbibliothek (München) und den Universitätsbibliotheken Augsburg, Eichstätt und Tübingen. Kooperationen bestehen außerdem mit der Redaktion der Zeitschrift ‚Gnomon‘ (München) und der Joint Library of the Hellenic & Roman Societies (London). Ein Kooperationsabkommen wurde zudem mit dem Deutschen Archäologischen Institut geschlossen.
Mai27
E-Mail-Vorlage für das Meldeformular (Zusammenfassung hinzugefügt)
Mittwoch, 27. Mai 2020 09:29
Verband der deutschsprachigen Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiete des Griechisch-Römischen Altertums
Online-Meldeformular zur Ergänzung eines {mgjv4_meldeformular___dissertation_habilitation}svorhabens um eine Zusammenfassung aktualisiert
Liebe Frau Seemann,
soeben wurde über das Online-Formular auf der Homepage der Mommsen-Gesellschaft ein bereits gemeldetes {mgjv4_meldeformular___dissertation_habilitation}svorhaben um eine Zusammenfassung ergänzt. Die eingegebenen Daten können Sie auf der folgenden Seite einsehen und bearbeiten: {mgjv4_meldeformular___link_zum_datensatz_basis}{rowid}. Sie können über das Feld "Die Zusammenfassung ebenfalls veröffentlichen, falls vorhanden" im unteren Bereich der Seite entscheiden, ob im neuen Dissertations- und Habilitationsverzeichnis ein Button "Details" angezeigt werden soll, der zur Ansicht der Zusammenfassung führt. Wenn Sie auf Senden klicken, werden der Button und die Seite mit der Zusammenfassung automatisch veröffentlicht und Sie müssen nichts weiter tun. Bitte loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten in den Administrationsbereich ein.
Unter {mgjv4_meldeformular___link_zur_datenuebersicht} können Sie alle bisher gemeldeten Dissertations- und Habilitationsvorhaben verwalten. Mit dem Lupen-Symbol rechts neben jedem Listeneintrag erhalten Sie Einsicht in die jeweiligen eingegebenen Daten. Mit dem Kreuz-Symbol rechts neben der Lupe können Sie den Eintrag löschen.
Viele Grüße Markus Bald
--- Diese E-Mail wurde automatisch erstellt.
Apr30
Handreichung zum Umgang mit Forschungsdaten - DFG
Donnerstag, 30. April 2020 10:29
Fachkollegium „Alte Kulturen“
Zu dieser Handreichung
Das Fachkollegium 101 („Alte Kulturen“) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat unter Berücksichtigung fachspezifischer Herausforderungen in den Altertumswissenschaften folgende Empfehlungen und Erwartungen zum Umgang mit Forschungsdaten in Anträgen und geförderten Vorhaben formuliert.
Der im August 2019 veröffentlichte Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis[1] der DFG (im Folgenden „Kodex“) beschreibt den grundsätzlichen Anspruch, der für jedes Forschungsprojekt bezüglich der Qualitätssicherung, Archivierung und Zugänglichmachung der erhobenen und bearbeiteten Daten gilt. Wann immer möglich, so formuliert es der Kodex in allgemeiner Form, sollen Forschungsdaten nach den FAIR-Prinzipien zugänglich gemacht werden (Kodex, Leitlinie 13).
Diese Handreichung des Fachkollegiums soll ergänzend sowohl für die Antragstellung als auch für die Begutachtung als konkrete Orientierungshilfe dienen. Ihre Empfehlungen konkretisieren damit auch die allgemeinen Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten[2]der DFG und gelten für alle Anträge, die das Fachkollegium „Alte Kulturen“ bewertet.
Forschungsdatenmanagement als integraler Teil von Forschungsvorhaben
Als Forschungsdaten können in den Altertumswissenschaften alle Dokumente, Materialien, Bilder, Texte, Mess- und Auswertungsdaten verstanden werden, die bei der wissenschaftlichen Arbeit verwendet, entwickelt, gesammelt oder ausgewertet werden. Typische Beispiele sind Daten zur Dokumentation archäologischer Artefakt- und Feldforschung oder digital gespeicherte Bild- und Textdaten aus Editionsvorhaben. In diesem weit gefassten Sinn bilden Forschungsdaten für die große Mehrzahl altertumswissenschaftlicher Projekte eine wesentliche Ausgangsbasis und stellen zugleich einen entscheidenden Teil der Forschungsergebnisse dar.
Vielfach stammen die Daten aus Untersuchungen, die prinzipiell gar nicht oder nur sehr eingeschränkt wiederholbar sind (z. B. archäologische Ausgrabungen, Forschung an schwer zugänglichen oder konservatorisch empfindlichen Quellen). Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen – i. d. R. digital gespeicherten – Daten, vor allem ihre sichere Archivierung und Aufbereitung für eine spätere Überprüfung oder Nachnutzung, sind integrale Bestandteile von Forschungsvorhaben in den Altertumswissenschaften.
Grundsätzlich sind bei der Planung, Durchführung und beim Abschluss von Forschungsprojekten fachübliche Qualitätsstandards zu berücksichtigen (vgl. Kodex, Leitlinie 7). Wenn Standards zum Umgang mit Forschungsdaten durch gängige Praxis oder z. B. durch das Engagement einschlägiger Fachgesellschaften etabliert sind, sollten sich Forschungsprojekte eng daran orientieren und ausdrücklich darauf Bezug nehmen.
In den verschiedenen altertumswissenschaftlichen Fächern sind datenbezogene Standards bislang nur in Einzelfällen etabliert. Es existiert aber eine große Vielfalt verbreiteter und bewährter best practices[3] zum Umgang mit verschiedenen Datentypen.
Es ist selbstverständlich, dass sich Praktiken und Standards dynamisch weiterentwickeln. Bei dieser heterogenen Ausgangslage ist die Qualität der Anträge an die DFG nach den Erfahrungen des Fachkollegiums nur dann möglichst sachgerecht und im Vergleich zu bewerten, wenn auch der Umgang mit Forschungsdaten hinreichend konkret und verbindlich erläutert wird.
Mit den folgenden Hinweisen sollen die Erwartungen dafür klargestellt werden. Die Empfehlungen gelten für alle Anträge, in denen in relevantem Umfang Forschungsdaten – nach der oben angegebenen weiten Definition – erzeugt und/oder bearbeitet werden.
Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Anträgen an die DFG
Im Antrag sollten – unter Berücksichtigung bestehender Standards und bewährter Praktiken – Angaben zu folgenden fünf Aspekten erfolgen (in Anträgen auf Sachbeihilfe unter dem Punkt 2.4[4] der Beschreibung des Vorhabens). Die Angaben sollten so konkret und verbindlich wie möglich sein, sich aber auf wesentliche Informationen beschränken:
[1] Art und Umfang der Daten sowie vorausgehende rechtliche Klärung
[2] Aufbereitung, Qualitätssicherung und Dokumentation der Daten
[3] Speicherung und Archivierung
[4] Ermöglichung und Regelungen der Nachnutzbarkeit
[5] Verantwortlichkeiten für das Datenmanagement
Wenn z. B. die Art oder Aufbereitung der Daten für die im Vorhaben eingesetzte Methodik sehr relevant sind, so sind selbstverständlich je nach Projektausrichtung auch weitere und detailliertere Angaben im Antrag sinnvoll (z. B. bei der Zielsetzung und im Arbeitsprogramm).
Wenn für den Umgang mit Daten fachspezifisch – auf nationaler oder internationaler Ebene – Standards, einschlägige Richtlinien oder best practices befolgt werden können, kann auf diese ohne ausführliche Erläuterungen verwiesen werden. Aspekte zu [1] bis [5], die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ungeklärt sind, sind im Antrag als solche hervorzuheben – möglichst mit kurzer Erläuterung, wann und wie diese Klärung erfolgen kann.
Erläuterungen zu den einzelnen Angaben
[1]Art und Umfang der Daten sowie vorausgehende rechtliche Klärung
Zur Beurteilung des Aufwands und ggf. beantragter Kosten für das Datenmanagement sind im Antrag wenigstens summarische Angaben zu Art, Umfang und Diversität der Daten wichtig (geht es um Bild-, Text-, Analysedaten, umfangreiche Datenbanken, z. B. für Geographische Informationssysteme oder Modellierungen? Liegt ein relevanter Anteil der Daten analog vor?).
Wenn bestehende Daten genutzt oder neue erhoben werden sollen, sind rechtliche Fragen vor Antragseinreichung zu klären und Besonderheiten sind im Antrag zu erläutern. Vor allem gilt dies für die Zugänglichkeit zu Beständen von Museen, Bibliotheken und Archiven. Hier sollten die Zugänglichkeit und die Erlaubnis zur Bearbeitung im Sinn des Forschungsvorhabens vor der Antragstellung verbindlich geklärt sein. Ggf. sind Unterlagen zur Dokumentation der rechtlichen Klärung dem Antrag beizufügen. Offene Fragen oder besondere Herausforderungen müssen ausdrücklich erläutert werden (z. B. welche Genehmigung steht noch aus? Gibt es ggf. Fristen oder weitere Bedingungen für Erlaubniserteilungen?).
[2] Aufbereitung, Qualitätssicherung und Dokumentation der Daten
Sofern der Umgang mit den Daten nicht bereits im Arbeitsprogramm detaillierter beschrieben ist, sollten wesentliche Schritte zur Aufbereitung, Qualitätssicherung und Dokumentation der Daten (z. B. durch Metadaten) im Antrag kurz erläutert werden. Die Orientierung an einschlägigen Standards und best practices ist ausdrücklich zu bestätigen. Dabei sind sowohl Angaben zur technischen als auch inhaltlichen Kompatibilität wichtig (s. auch [3] und [4]). Sind bislang keine Standards vorhanden, sollte auch dies erwähnt werden.
Es wird erwartet, dass für die Umsetzung datenintensiver Projekte ein Datenmanagementplan[5] erstellt und befolgt wird. Zur Information kann dieser dem Antrag beigefügt werden, der Plan selbst ist jedoch nicht Gegenstand der Begutachtung.
Zusätzlicher Hinweis: Wenn zur Datenbearbeitung Datenbankanwendungen oder andere digitale Werkzeuge zum Einsatz kommen, sollte geprüft werden, ob bestehende Lösungen übernommen und/oder angepasst werden können. Eine aufwändige Neuentwicklung von Werkzeugen muss begründet werden und ist auch im Arbeitsprogramm zu erläutern.
[3] Speicherung und Archivierung
Im Antrag sollte erläutert werden, wie die Speicherung und Archivierung der Daten erfolgt und welcher Teil der Daten als archivwürdig angesehen wird. Sofern hierzu bestehende Vorgaben der jeweiligen Forschungseinrichtung zu beachten sind, sollten diese erwähnt werden. Generell ist für Forschungsdaten aus allen DFG-geförderten Vorhaben eine Archivierung für zehn Jahre verpflichtend (Kodex, Leitlinie 17). Dies schließt sowohl die analog wie digital vorliegenden Daten ein. Darüber hinaus ist für Daten aus altertumswissenschaftlichen Forschungsvorhaben eine möglichst langfristige Archivierung[6] anzustreben. Für folgende Daten ist unbedingt eine Langzeitarchivierung vorzusehen, da eine Archivwürdigkeit unmittelbar gegeben ist:
Daten zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen und Surveys
Daten zu (auch nicht-invasiven) Materialanalysen archäologischer Artefakte und Proben
Daten aus Editionsvorhaben und Materialvorlagen (Volltext, Fotos, Zeichnungen etc.)
Die Archivierung der digitalen Daten sollte in zertifizierten Repositorien oder Datenzentren erfolgen. Zurzeit gibt es in Deutschland kein Repositorium, das institutionenübergreifend auf die Bedürfnisse der Altertumswissenschaften (insbesondere der archäologischen Feldforschung) ausgerichtet ist. Solange im Rahmen der Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) kein fachlich einschlägiges Service-Angebot besteht, sind Alternativen zur Datenarchivierung zu wählen (z. B. Service der institutionellen Rechenzentren).
Zusätzlicher Hinweis: Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt zu Serviceeinrichtungen (Rechenzentren, Bibliotheken, Datenarchive, eScience-Center) aufzunehmen und diese bei entsprechend großem Bedarf als Kooperationspartner in die Projektplanung mit einzubeziehen.
Um eine spätere Nutzung der Daten zu ermöglichen (s. auch [4]), sind archivfähige Formate[7] zu verwenden. Auch hierfür ist eine frühzeitige Beratung durch Serviceanbieter hilfreich.
[4] Ermöglichung und Regelungen der Nachnutzbarkeit
Damit Forschungsergebnisse überprüfbar und die Daten nachnutzbar sind, ist nicht nur die Archivierung wesentlich, sondern es sollte möglichst auch ein verlässlicher Zugang zu den Daten gewährt werden (s. Kodex, Leitlinie 13). Die Planungen zu einer Bereitstellung und eindeutigen Referenzierung der Daten (Zitierbarkeit digitaler Daten) sind im Antrag anzugeben.
Grundsätzlich ist ein möglichst vollständiger Zugang zu den Daten angestrebt (nicht nur selektiv bezogen auf einzelne Publikationen). Es sollte angegeben sein, welcher Teil, ggf. welche Version der Daten zu welchem Zeitpunkt verfügbar gemacht wird (was ist archivwürdig und ist damit auch für eine Prüfung der Nachvollziehbarkeit und/oder Nachnutzung vorzusehen). Bei Projekten, die eine Vorlage von archäologischen Befunden, Artefakten oder die Erstellung einer Text- oder Bildedition beinhalten, sollte der Zugang zu den Daten so früh wie möglich gewährt werden – spätestens jedoch im Zusammenhang mit der Publikation der Ergebnisse und auf keinen Fall später als wenige Jahre nach dem Abschluss des Forschungsprojekts.
Die Zugangs- und Nutzungsbedingungen (zu analogen wie digitalen Daten) sollten verbindlich geregelt sein. Für wissenschaftliche Zwecke sollte ein kostenfreier Zugang zur digitalen Nachnutzung der Daten ermöglicht werden (nicht nur Einsicht in die Daten). Wenn ausnahmsweise kein Zugang zur Nachnutzung gewährt werden soll oder der Zugang (auch teilweise) eingeschränkt bleibt (z. B. kein online-Zugang), ist dies im Antrag zu begründen. Falls dies für die Daten relevant ist, sind Aspekte des Datenschutzes oder forschungsethische Aspekte zu benennen, die einem unbeschränkten Zugang für wissenschaftliche Zwecke entgegenstehen.
Zusätzlicher Hinweis: Auch für die Bereitstellung von Daten gilt, dass die Nutzung bzw. Übernahme und Anpassung bereits existierender digitaler Werkzeuge empfohlen wird. Die aufwändige Neuentwicklung von Bereitstellungswerkzeugen im Rahmen eines Forschungsprojekts muss begründet werden und ist im Arbeitsprogramm zu erläutern.
[5] Verantwortlichkeiten für das Datenmanagement
Im Antrag sollte benannt sein, wer im Projekt für den Umgang mit Forschungsdaten zuständig ist und bei wem die Verantwortung für die Archivierung und Bereitstellung nach Ende des Vorhabens liegen wird. Bei der Ablage in zertifizierten Repositorien, in Archiven und Datenzentren in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft reicht eine Erklärung der Institution aus.
Beratung durch die Geschäftsstelle
Die DFG unterstützt den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten durch die Übernahme projektspezifischer Kosten – auch für die Vorbereitung und Initiierung der Archivierung. Wenn bei der Vorbereitung von Anträgen in den Altertumswissenschaften Beratungsbedarf zum Umgang mit Forschungsdaten besteht, wenden Sie sich in der DFG-Geschäftsstelle an: Dr. Christoph Kümmel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 0228 885 2294).
[2]https://www.dfg.de/foerderung/antrag_gutachter_gremien/antragstellende/nachnutzung_forschungsdaten/ [3] Beispiele: Im EU-Projekt ARCHES wurden Richtlinien für die Archivierung archäologischer Daten erarbeitet (https://www.europae-archaeologiae-consilium.org/eac-guidlines); Hinweise für den Umgang mit archäologischen Daten sind auch im Rahmen des DFG-geförderte Projekts IANUS am Deutschen Archäologischen Institut entstanden: https://www.ianus-fdz.de/it-empfehlungen/. Aktualisierte Hinweise finden sich in den Guides to Good Practice des Archaeological Data Service, UK (https://guides.archaeologydataservice.ac.uk/g2gp/Main). [4] Allgemein s. auch den Leitfaden für die Antragstellung: http://www.dfg.de/formulare/54_01/54_01_de.pdf. [5]Allgemeine Hinweise hierzu auf https://www.forschungsdaten.org/index.php/Data_Management_Pl%C3%A4ne und https://www.forschungsdaten.info/themen/planen-und-strukturieren/datenmanagementplan/. [6] In vielen Fällen sind ohnehin auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Archivierung von Dokumentationsdaten, z. B. die im betreffenden Land geltenden Denkmalschutzgesetze, zu beachten. Insofern sind die hier formulierten Empfehlungen als Mindeststandards anzusehen. [7] Zur archivfähigen Aufbereitung von Daten s. die „IT-Empfehlungen“ des IANUS-Projekts (oben Anm. 3).
This is in addition to the open access PDF files that were previously made available: http://www.thesaurus.badw.de/en/tll-digital/tll-open-access.html. It includes the material in the published volumes A–M and O–P, but not the more recent fascicles (N and R), which are only available in print or by buying an online subscription from De Gruyter. De Gruyter’s TLL Online offers a wealth of additional features, which enable one to follow cross-references, visualize and navigate a word’s semantic hierarchy, and search for passages in multiple ways.
We sincerely hope that this resource will be useful for researchers around the world. We ask for your help sharing this announcement with colleagues and welcome feedback of all kinds.
Ausstellungskatalog des Museum für Abgüsse Klassischer Bildwerke München als E-book
Mittwoch, 23. Oktober 2019 12:43
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim Treffen der AG-Museum des DArV 2018 in Kassel hatten wir Maria Effinger zu Gast, die uns Möglichkeiten über den Fachinformationsdienst Propylaeum vorgestellt hat. Wir am Museum für Abgüsse haben uns daraufhin entschlossen, unseren diesjährigen Ausstellungskatalog zum 150-jährigen Bestehen der Sammlung als Ebook über Propylaeum zu publizieren und zur Verfügung zu stellen. Das hat wunderbar geklappt - das Ergebnis können Sie sich hier anschauen:
Dr. Andrea Schmölder-Veit Leitende Konservatorin Museum für Abgüsse Klassischer Bildwerke Haus der Kulturinstitute Katharina-von-Bora-Straße 10 D - 80333 München www.abgussmuseum.de
Claas Lattmann für bahnbrechende Forschung zur Geschichte der Mathematik ausgezeichnet
Am Freitag, 3. Mai, erhielt der Kieler Gräzist und Privatdozent an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Dr. Claas Lattmann den Bruno-Snell-Preis der Mommsen-Gesellschaft. Der mit 3.000
Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre durch den Verband der deutschsprachigen Forscherinnen und Forscher auf dem gesamten Gebiet der Griechisch-Römischen Altertumswissenschaften verliehen. Mit ihm werden vornehmlich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für herausragende Forschungsergebnisse von interdisziplinärer Bedeutung und hoher Relevanz gewürdigt.
Claas Lattmann erhält den Preis für seine Forschungen zur theoretischen Fundierung der Mathematik als Fachwissenschaft im antiken Griechenland des 4. Jahrhunderts vor Christus. Insbesondere wurde er für sein Buch „Mathematische Modellierung bei Platon zwischen Thales und Euklid“ ausgezeichnet, mit dem er sich zu Beginn des vergangenen Jahres an der Philosophischen Fakultät der CAU habilitierte und das im März dieses Jahres beim Verlag De Gruyter (Berlin/Boston) erschienen ist.
Lattmann behandelt in seinem Werk einige der für die Entwicklung der antiken – und damit für einen wesentlichen Teil der modernen – Mathematik zentralen Fragen: Wann, durch wen, weshalb und mit welcher Art von Veränderung entstand die „klassische“ Form der Mathematik? Mit der klassischen Form der Mathematik wird die theoretische Fundierung nach Aristoteles (nach 350 vor Christus) und in ihrer praktischen Durchführung bei Euklid (nach 300 vor Christus) assoziiert. Hier gelingt es Lattmann durch ein neuartiges, hochkomplexes Forschungsdesign aus modernen modelltheoretischen Elementen, klassisch-hermeneutischen Interpretationsverfahren und historischer Quellenkritik, nachzuweisen, dass der Philosoph Platon zwischen 360 und 350 vor Christus in der theoretischen und methodologischen Fundierung der Mathematik – anders als die bisherige Forschung es ihm zubilligen wollte – eine zentrale Rolle gespielt hat. Nach Lattmanns zentraler Erkenntnis darf also Platon als Schöpfer von axiomatisch-deduktiver Mathematik gelten: Platon entwickelte eine neue Art, mathematische Probleme zu „modellieren“. Dass Platon dies nicht zum Selbstzweck, sondern zur Fundierung seines eigenen philosophischen Programms entwarf, zeigt Lattmann schließlich durch eine umfassende Neuinterpretation eben dieses philosophischen Programms. Eine neue, moderne Art der Mathematik war dabei gewissermaßen ein „Nebenprodukt“.
Die Jury lobte insbesondere Lattmanns interdisziplinäre Methodik, die nicht nur in alle Bereiche der Altertumswissenschaften vordrang, sondern auch modernste (modell-) theoretische Wissenschaftsfelder einbezog. Dabei gelang ihm eine eindringliche, auch für Laien gut verständliche Darstellung und kam schließlich zu bahnbrechenden, auch für das Verständnis des heutigen Zustandes der Mathematik, höchst relevanten Ergebnissen.
Über die Publikation:
Lattmann, Claas. „Mathematische Modellierung bei Platon zwischen Thales und Euklid“. Reihe:Science, Technology, and Medicine in Ancient Cultures 9. Erschienen be De Gruyter. März 2019. ISBN: 978-3-11-061649-1
Kontakt:
PD Dr. Claas Lattmann Institut für Klassische Altertumskunde Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. www.klassalt.uni-kiel.de/de/abteilungen/...
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Mrz07
Partner
Donnerstag, 07. März 2019 08:40
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Logo!
Die Mommsen-Gesellschaft ist Mitglied in:
Fördermitglieder:
Kooperationspartner:
Nov07
Hinweise zum Datenschutz auf den Aufnahmeanträgen
Mittwoch, 07. November 2018 10:09
Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt in unserer Datenbank abgelegt und ausschließlich zum Zweck der satzungesgemäßen Vereinsführung verwendet. Alles Nähere entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Dort finden Sie auch die betreffenden Kontaktdaten.
Sie haben jederzeit das Recht, Einblick in Ihre persönlichen Daten zu nehmen und die Löschung Ihrer Daten zu verlangen oder ihre Nutzung einzuschränken oder Ihre Daten zu berichtigen.
Weiterhin haben Sie das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.