Vollmitgliedschaft

Anträge auf Mitgliedschaft können jederzeit an die Erste Vorsitzende / den Ersten Vorsitzenden gerichtet werden.

Mitglieder können werden: Dozentinnen und Dozenten der Altertumswissenschaft an den Universitäten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Akadamien, Museen, Bibliotheken und Instituten sowie alle anderen auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Rezeptionsgeschichte) wissenschaftlich Tätigen. Ausländische oder im Ausland lebende deutsche Forscherinnen und Forscher, die sich mit der Arbeit der Mommsen-Gesellschaft e. V. besonders verbunden fühlen, können die Mitgliedschaft ebenfalls beantragen (Satzung § 11).

Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß der/die Antragsteller/in auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Rezeptionsgeschichte) wissenschaftlich tätig ist. Diese Tätigkeit muß in der Regel durch die veröffentlichte Dissertation und mindestens eine weitere veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit nachgewiesen sein. (Geschäftsordnung § 12).

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei der Ersten Vorsitzenden / dem Ersten Vorsitzenden beantragt oder hier per Online-Anmeldeformular (s.u.). Über die Aufnahme entscheidet die / der Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand (Satzung § 11).

Einem formlosen Antrag auf Mitgliedschaft sind eine Liste der bisherigen Publikationen sowie das Datenblatt beizulegen. Bei Online-Anmeldung laden Sie bitte Ihr Schriftenverzeichnnis als pdf hoch.

Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.