Sklavenmedizin in der römischen Kaiserzeit
Innerhalb des Promotionsprojekts wird die medizinische und diätetische Behandlung erkrankter oder von Erkrankung bedrohter Sklavinnen und Sklaven während der römischen Kaiserzeit untersucht.
Dabei werden sowohl Maßnahmen zur Vorsorge, also zum Erhalt des bestehenden Gesundheitszustandes, als auch die Handhabe mit arbeitsunfähigen Unfreien in die Betrachtung einbezogen.
Die Entscheidung des Sklavenhalters, Geld und Ressourcen aufzuwenden, um den Untergebenen mit notwendiger Pflege zu versorgen, wurde von mehreren Motiven und Umständen beeinflusst.
Anhand des Vorgehens des Herrn (dominus) ist also abzuleiten, ob die Fürsorge aus wirtschaftlichem Interesse (Stichwort ‚Homo oeconomicus‘) heraus motoviert ist oder, etwa durch eine persönliche Bindung, ein soziales Interesse an der Gesundheit des juristisch als Sache eingestuften Menschen liegt. Weiterhin sollen auch die normativen Erwartungen der Gesellschaft und Hausgemeinschaft an den Familienvater (pater familias) berücksichtigt werden.
Die Medizin bietet darüber hinaus einen einzigartigen Ansatz für Abhängigkeitsstudien, da sie auf einer vielschichtigen Zwei-Personen-Beziehung basiert, die jedoch aufgrund verschiedener Einflussfaktoren nicht isoliert, sondern in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden muss.
Die Auswertung und Interpretation verschiedener lateinischer Quellen, von medizinischen und landwirtschaftlichen Ratgebern, über literarische Texte bis hin zu juristischen Corpora stellt das Fundament des Vorhabens dar. Diese für das Thema relevanten Werke wurden überwiegend im 1. bis 3. Jh. n. Chr. abgefasst, sodass diese Zeit auch den temporalen Rahmen der Arbeit darstellt, wenngleich bei gewissen Fragestellungen zur ganzheitlichen Betrachtung diese Grenzen überschritten werden können.