Vollmitgliedschaft
Anträge auf Mitgliedschaft können jederzeit an die Erste Vorsitzende/den Ersten Vorsitzenden gerichtet werden.
Mitglieder können werden: Dozentinnen und Dozenten der Altertumswissenschaft an den Universitäten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Akadamien, Museen, Bibliotheken und Instituten sowie alle anderen auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich Tätigen. Ausländische oder im Ausland lebende deutsche Forscherinnen und Forscher, die sich mit der Arbeit der Mommsen-Gesellschaft e. V. besonders verbunden fühlen, können die Mitgliedschaft ebenfalls beantragen (Satzung § 11).
Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß der/die Antragsteller/in auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich tätig ist. Diese Tätigkeit muß in der Regel durch die veröffentlichte Dissertation und mindestens eine weitere veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit nachgewiesen sein. (Geschäftsordnung § 12).
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei der Ersten Vorsitzenden /dem Ersten Vorsitzenden beantragt oder hier per Online-Anmeldeformular (s.u.). Über die Aufnahme entscheidet die/der Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand (Satzung § 11).
Dem formlosen Antrag auf Mitgliedschaft sind eine Liste der bisherigen Publikationen sowie das Datenblatt beizulegen. Bei Online-Anmeldung laden Sie bitte Ihr Schriftenverzeichnnis als pdf hoch.
Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.