Anträge auf Mitgliedschaft können jederzeit an die Erste Vorsitzende/den Ersten Vorsitzenden gerichtet werden.

Mitglieder können werden: Dozentinnen und Dozenten der Altertumswissenschaft an den Universitäten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Akadamien, Museen, Bibliotheken und Instituten sowie alle anderen auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich Tätigen. Ausländische oder im Ausland lebende deutsche Forscherinnen und Forscher, die sich mit der Arbeit der Mommsen-Gesellschaft e. V. besonders verbunden fühlen, können die Mitgliedschaft ebenfalls beantragen (Satzung § 11).

Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß der/die Antragsteller/in auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich tätig ist. Diese Tätigkeit muß in der Regel durch die veröffentlichte Dissertation und mindestens eine weitere veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit nachgewiesen sein. (Geschäftsordnung § 12).

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei der Ersten Vorsitzenden /dem Ersten Vorsitzenden beantragt oder hier per Online-Anmeldeformular (s.u.). Über die Aufnahme entscheidet die/der Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand (Satzung § 11).

Dem formlosen Antrag auf Mitgliedschaft sind eine Liste der bisherigen Publikationen sowie das Datenblatt beizulegen. Bei Online-Anmeldung laden Sie bitte Ihr Schriftenverzeichnnis als pdf hoch.

Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

Aufnahmeformular Vollmitglieder
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Jahresbeitrag für Vollmitglieder: 56 €
Für Vollmitglieder, die gleichzeitig Mitglied im DArV oder VHD sind: 42 €
Ab dem Kalenderjahr, in das der 75. Geburtstag fällt, müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden.

Bankverbindung: Bankhaus Mayer Freiburg, IBAN DE18 6803 0000 0001 4095 30. BIC: BKMADE61XXX

Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt in unserer Datenbank abgelegt und ausschließlich zum Zweck der satzungesgemäßen Vereinsführung verwendet. Alles Nähere entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Dort finden Sie auch die betreffenden Kontaktdaten.

Sie haben jederzeit das Recht, Einblick in Ihre persönlichen Daten zu nehmen und die Löschung Ihrer Daten zu verlangen oder ihre Nutzung einzuschränken oder Ihre Daten zu berichtigen.

Weiterhin haben Sie das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

Liste der bisherigen Publikationen
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SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Mommsen-Gesellschaft e. V., am 15. April* jeden Jahres meinen Mitgliedsbeitrag von meinem unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Mommsen-Gesellschaft e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
* Im ersten Jahr wird der Mitgliedsbeitrag abweichend nach meiner Aufnahme in die Mommsen-Gesellschaft eingezogen. Der genaue Termin wird mir vorher vom Kassenführer mitgeteilt.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Name, Vorname: Privatanschrift: IBAN: BIC:

 

Gläubiger-ID der Mommsen-Gesellschaft e. V.: DE89ZZZ00000083242.
Meine Mandatsreferenz wird mir nach meiner Aufnahme in die Mommsen-Gesellschaft e. V. vom Kassenführer mitgeteilt.
Als Mandatsdatum gilt das Datum der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates.

Adresse der Geschäftsstelle:
Mommsen-Gesellschaft e. V., Dr. Thomas Ganschow, Ahornstraße 9, 01445 Radebeul