Fördermitgliedschaft
Verlage, Institutionen und private Unterstützer, die nicht in der altertumswissenschaftlichen Forschung tätig sind, können eine Fördermitgliedschaft beantragen. Diese Form der Mitgliedschaft umfasst kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und kein aktives Wahlrecht.
Die Höhe des Jahresbeitrags für eine Fördermitgliedschaft liegt im Ermessen des Fördermitglieds, muss aber mindestens derjenigen des regulären Beitrags entsprechen.
Wenn Sie die Ziele und Tätigkeiten der Mommsen-Gesellschaft durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer Dr. Thomas Ganschow.