Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Mommsen-Gesellschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei der Ersten Vorsitzenden/dem Ersten Vorsitzenden oder per Online-Anmeldeformular beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der/die Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand. Einen Antragsbogen erhalten Sie auf den Unterseiten zu den verschiedenen Formen der Mitgliedschaft.
Reguläre Mitglieder können alle promovierten deutschsprachigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden, die auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) tätig sind, insbesondere die Dozentinnen und Dozenten der Altertumswissenschaft an den Universitäten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Akademien.
Promovierende der altertumswissenschaftlichen Fächer können eine Jungmitgliedschaft erwerben. Diese Mitgliedschaft ist auf fünf Jahre befristet. Während dieser Zeit besitzen sie in der Mitgliederversammlung Rede- und Stimmrecht; außerdem steht ihnen das aktive Wahlrecht zu. Jungmitglieder zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Alle Details zu den Mitgliedsbeiträgen inklusive Möglichkeit der Reduktion oder Befreiung finden Sie hier.