Nachwuchsförderung
Die Mommsen-Gesellschaft fühlt sich der Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses in besonderer Weise verpflichtet. Seit Einführung der Jungmitgliedschaft für Promovierende der altertumswissenschaftlichen Fächer im Jahr 2009 bietet sie daher ihren Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern verschiedene Fördermöglichkeiten an, um deren Qualifikationsphase gezielt zu unterstützen und sie selbst frühzeitig in die Arbeit der Mommsen-Gesellschaft einzubinden.
Nachwuchsförderung durch Veranstaltungsreihen
Die Mommsen-Gesellschaft organisiert spezielle Veranstaltungen für Jungmitglieder:
- Das seit 2011 regelmäßig von der Walter de Gruyter-Stiftung finanzierte und von der Mommsen-Gesellschaft ausgerichtete „Walter de Gruyter-Seminar“ bietet Jungmitgliedern nach erfolgreicher Bewerbung die Chance, unter Anleitung einer hochkarätigen Forscherpersönlichkeit in entspannter Atmosphäre ein interdisziplinäres Thema intensiv zu bearbeiten und Erfahrungen in der internationalen Tagungspraxis zu erwerben. Die vergebenen Stipendien umfassen Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten.
- Das seit 2023 jährlich stattfindende Jungmitgliedertreffen für Promovierende dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, Informationsaustausch und der Vorstellung eigener Forschungsprojekte; ergänzt wird es um ein Rahmenprogramm. Die Organisation erfolgt in enger Abstimmung mit dem gewählten Jungmitgliedersprecher / der gewählten Jungmitgliedersprecherin. Die Teilnahme wird von der Mommsen-Gesellschaft finanziell bezuschusst.
Finanzielle Nachwuchsförderung
Die Mommsen-Gesellschaft stellt pro Quartal € 250,- zur Förderung wissenschaftlicher Aktivitäten ihrer Jungmitglieder zur Verfügung. Eventuelle Restbeträge können ins Folgequartal übertragen werden. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, die der gegenseitigen Vernetzung und wissenschaftlichen Qualifikation der Jungmitglieder dienen, z.B. von einem oder mehreren Jungmitgliedern organisierte Doktorandenworkshops bzw. -tagungen; daneben können auch Reisekostenzuschüsse zu internationalen wissenschaftlichen Tagungen mit eigenem Vortrag gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Jungmitglieder (laut § 11 der Satzung). Anträge mit kurzer Vorstellung des Förderungsanlasses, ggf. des eigenen Vortragsthemas, Motivationsschreiben, Kostenaufstellung können formlos und jederzeit an die für Nachwuchsförderung zuständigen Vorstandsmitglieder gerichtet werden. Die Entscheidung erfolgt jeweils zum Quartalsende durch Vorstandsbeschluss. Im Falle einer Bewilligung wird erwartet, dass die Geförderten die Mommsen-Gesellschaft auf Plakaten, Programmen u.a. unter den Förderern der Veranstaltung sichtbar aufführen und hinterher einen Bericht (gern zusätzlich auch einen Blogbeitrag) einreichen. Besonders willkommen ist es, wenn die geförderte Aktivität obendrein zur Werbung neuer (Jung-)Mitglieder genutzt wird.