Finanzierungszuschüsse
Die Mommsen-Gesellschaft stellt aus ihrem eigenen finanziellen Budget seit 2012 je Quartal 500 Euro zur Förderung von Tagungsaktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses bereit. Antragsberechtigt sind Jungmitglieder laut § 9 der Satzung, die Entscheidung erfolgt jeweils nach Quartalsende durch Vorstandsbeschluss. Eventuelle Restbeträge können ins Folgequartal übertragen werden.
Gefördert wird die Durchführung selbst organisierter Doktorandenforen mit dem Ziel, sich über die eigene Universität hinaus mit dem altertumswissenschaftlichen Nachwuchs zu vernetzen und Erfahrungen in der Tagungsorganisation zu erwerben.
Außerdem können Reisekostenzuschüsse zu internationalen wissenschaftlichen Tagungen mit eigenem Vortrag beantragt werden.
Es genügt ein formloser Antrag, jederzeit einreichbar, an die Zuständigen für Nachwuchsförderung mit kurzer Vorstellung des Tagungsthemas sowie des eigenen Vortragsthemas, der Motivation für die Teilnahme an dieser Tagung bzw. Organisation des Kolloquiums sowie einer Kostenaufstellung.