Anträge auf Mitgliedschaft können jederzeit an die Erste Vorsitzende/den Ersten Vorsitzenden gerichtet werden.

Mitglieder können werden: Dozentinnen und Dozenten der Altertumswissenschaft an den Universitäten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Akadamien, Museen, Bibliotheken und Instituten sowie alle anderen auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich Tätigen. Ausländische oder im Ausland lebende deutsche Forscherinnen und Forscher, die sich mit der Arbeit der Mommsen-Gesellschaft e. V. besonders verbunden fühlen, können die Mitgliedschaft ebenfalls beantragen (Satzung § 11).

Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß der/die Antragsteller/in auf dem Gebiete des griechisch-römischen Altertums (einschließlich seiner Wirkungsgeschichte) wissenschaftlich tätig ist. Diese Tätigkeit muß in der Regel durch die veröffentlichte Dissertation und mindestens eine weitere veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit nachgewiesen sein. (Geschäftsordnung § 12).

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung bei der Ersten Vorsitzenden /dem Ersten Vorsitzenden beantragt oder hier per Online-Anmeldeformular (s.u.). Über die Aufnahme entscheidet die/der Erste Vorsitzende und in Zweifelsfällen der Vorstand (Satzung § 11).

Dem formlosen Antrag auf Mitgliedschaft sind eine Liste der bisherigen Publikationen sowie das Datenblatt beizulegen. Bei Online-Anmeldung laden Sie bitte Ihr Schriftenverzeichnnis als pdf hoch.

Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

Aufnahmeformular Vollmitglieder
Liste der bisherigen Publikationen
SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Mommsen-Gesellschaft e. V., am 15. April* jeden Jahres meinen Mitgliedsbeitrag von meinem unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Mommsen-Gesellschaft e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
* Im ersten Jahr wird der Mitgliedsbeitrag abweichend nach meiner Aufnahme in die Mommsen-Gesellschaft eingezogen. Der genaue Termin wird mir vorher vom Kassenführer mitgeteilt.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Name, Vorname: Privatanschrift: IBAN: BIC:

 

Gläubiger-ID der Mommsen-Gesellschaft e. V.: DE89ZZZ00000083242.
Meine Mandatsreferenz wird mir nach meiner Aufnahme in die Mommsen-Gesellschaft e. V. vom Kassenführer mitgeteilt.
Als Mandatsdatum gilt das Datum der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates.

Adresse der Geschäftsstelle:
Mommsen-Gesellschaft e. V., Dr. Thomas Ganschow, Ahornstraße 9, 01445 Radebeul