W3 -Professur für Gräzistik
An der Philosophischen Fakultät ist zum 01.10.2026 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W3-Professur für Gräzistik
zu besetzen.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll am Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften das
Fach Gräzistik in Lehre und Forschung in seiner thematischen Breite vertreten. Erforderlich sind eine Habilitation
bzw. habilitationsäquivalente Leistungen im Fach Gräzistik. Besonders erwünscht ist ein Schwerpunkt im Bereich
der antiken Philosophie oder deren Rezeptionsgeschichte. Neben den zu erwartenden engen inhaltlichen
Verbindungen mit anderen altertumswissenschaftlichen Disziplinen und mit der Philosophie sind darüber hinaus
Bezüge zur Theologie vorteilhaft. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber muss dabei durch international sichtbare
Forschung ausgewiesen sein. Erfahrungen in der Drittmittelakquise und in der Mitarbeit in Forschungsverbünden
sind von Vorteil.
Die Gräzistik betreibt Teilstudiengänge im BA und MA und ist am MA Altertumswissenschaften beteiligt. Zudem ist
Griechisch im Lehramt und als Beifach zum Lehramt studierbar. Diesen unterschiedlichen Zielgruppen ist bei der
Entwicklung eines eigenen Lehrkonzepts Rechnung zu tragen. Aufgeschlossenheit gegenüber dem Einsatz und
der Weiterentwicklung digitaler Medien und Unterrichtsmaterialien wird erwartet.
Die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in Lehre und Forschung mit den anderen
altertumswissenschaftlichen Disziplinen am Heinrich Schliemann-Institut ist unabdingbar. Ebenso wird die
Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Lehre mit dem Institut für Philosophie und Engagement in der
Zusammenarbeit mit den Schulen mit Griechischunterricht in Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Interesse an
interdisziplinären Fragestellungen auch über die näheren fachlichen Zusammenhänge hinaus und die Bereitschaft
zur Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden der Interdisziplinären Fakultät werden ebenfalls
erwartet.
Das Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften legt großen Wert auf eine fachliche Ausbildung auf
höchstem Niveau in freundlicher, konstruktiver Atmosphäre. Die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber
muss in der Lehre didaktisch überzeugend agieren und über hohe Sozialkompetenz im Umgang mit den
Studierenden, den Lehrenden und der Öffentlichkeit verfügen. Erwartet wird zudem die Bereitschaft, sich an der
akademischen Selbstverwaltung aktiv zu beteiligen. Gesucht wird eine dynamische, kooperative und
kommunikative Persönlichkeit, die mit Engagement und Freude an der gemeinsamen Arbeit das Team des Instituts
verstärkt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Matthias Wunsch, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2801
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
****
Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-
Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation
oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht
worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis
auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen
Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen
zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im
wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von
Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen
unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden
bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und
fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und
beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell
hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung
künftiger Forschungsabsichten) sind bis 09.05.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der
Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns
unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten,
Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
W3-Professur für Gräzistik
zu besetzen.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll am Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften das
Fach Gräzistik in Lehre und Forschung in seiner thematischen Breite vertreten. Erforderlich sind eine Habilitation
bzw. habilitationsäquivalente Leistungen im Fach Gräzistik. Besonders erwünscht ist ein Schwerpunkt im Bereich
der antiken Philosophie oder deren Rezeptionsgeschichte. Neben den zu erwartenden engen inhaltlichen
Verbindungen mit anderen altertumswissenschaftlichen Disziplinen und mit der Philosophie sind darüber hinaus
Bezüge zur Theologie vorteilhaft. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber muss dabei durch international sichtbare
Forschung ausgewiesen sein. Erfahrungen in der Drittmittelakquise und in der Mitarbeit in Forschungsverbünden
sind von Vorteil.
Die Gräzistik betreibt Teilstudiengänge im BA und MA und ist am MA Altertumswissenschaften beteiligt. Zudem ist
Griechisch im Lehramt und als Beifach zum Lehramt studierbar. Diesen unterschiedlichen Zielgruppen ist bei der
Entwicklung eines eigenen Lehrkonzepts Rechnung zu tragen. Aufgeschlossenheit gegenüber dem Einsatz und
der Weiterentwicklung digitaler Medien und Unterrichtsmaterialien wird erwartet.
Die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in Lehre und Forschung mit den anderen
altertumswissenschaftlichen Disziplinen am Heinrich Schliemann-Institut ist unabdingbar. Ebenso wird die
Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Lehre mit dem Institut für Philosophie und Engagement in der
Zusammenarbeit mit den Schulen mit Griechischunterricht in Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Interesse an
interdisziplinären Fragestellungen auch über die näheren fachlichen Zusammenhänge hinaus und die Bereitschaft
zur Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden der Interdisziplinären Fakultät werden ebenfalls
erwartet.
Das Heinrich Schliemann-Institut für Altertumswissenschaften legt großen Wert auf eine fachliche Ausbildung auf
höchstem Niveau in freundlicher, konstruktiver Atmosphäre. Die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber
muss in der Lehre didaktisch überzeugend agieren und über hohe Sozialkompetenz im Umgang mit den
Studierenden, den Lehrenden und der Öffentlichkeit verfügen. Erwartet wird zudem die Bereitschaft, sich an der
akademischen Selbstverwaltung aktiv zu beteiligen. Gesucht wird eine dynamische, kooperative und
kommunikative Persönlichkeit, die mit Engagement und Freude an der gemeinsamen Arbeit das Team des Instituts
verstärkt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Matthias Wunsch, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2801
E-Mail:
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-
Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation
oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht
worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis
auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen
Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen
zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im
wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von
Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen
unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden
bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und
fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und
beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell
hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung
künftiger Forschungsabsichten) sind bis 09.05.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der
Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise an
unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten,
Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.